Zwei Seiten derselben Logik
Diebstahl und kleinere Vergehen wurden oft milder bestraft: Man sah die Angeklagte als fremdgesteuert, unter dem Einfluss anderer oder aus Not handelnd.
Verbrechen gegen den Ehemann oder gegen die Ordnung im Haushalt wurden besonders hart bestraft: Sie galten nicht als Angriff auf einen Menschen, sondern auf die gesellschaftliche Ordnung.
Beide Seiten hatten dieselbe Wurzel. Wenn Frauen weniger Selbstständigkeit zugeschrieben wurde, machte man sie für gewöhnliches Fehlverhalten weniger verantwortlich - und eine Tat, die diese zugeschriebene Rolle widerlegte, wirkte umso schwerwiegender.
Daraus entstanden auch eigene Straftatbestände, die es für Männer überhaupt nicht gab. Viele Rechtssysteme maßen Verbrechen gegen den Ehemann oder den Haushaltsvorstand jahrhundertelang besondere Schwere bei und sahen dafür eine eigene Strafe vor.
Was sich im Lauf der Zeit verändert hat
Besondere Straftatbestände. Eigene Straftaten und eigene Strafen, die an die Stellung der Angeklagten in der Familie geknüpft waren.
Formale Gleichheit. Nach und nach werden besondere Straftatbestände abgeschafft, und das Gesetz unterscheidet nicht mehr nach dem Geschlecht der Angeklagten.
Ungleichheit in der Praxis. Die formale Gleichheit bleibt bestehen, doch Studien dokumentieren systematische Unterschiede bei den tatsächlichen Urteilen.
Ursachen untersuchen. Der Unterschied wird nicht mit dem Gesetz selbst erklärt, sondern mit Entscheidungen auf jedem Schritt: Wer wird festgenommen, wer angeklagt, wem wird ein Aufschub gewährt?
Der dritte Schritt ist am ausführlichsten untersucht. Studien aus verschiedenen Ländern zeigen mildere Strafen für vergleichbare Taten, wobei ein erheblicher Teil des Unterschieds durch berücksichtigte Umstände erklärt wird - etwa dadurch, ob die Angeklagte Kinder hat, ob sie vorbestraft ist oder welche Rolle sie in einer Gruppentat spielte.
Doch nicht alles lässt sich erklären. Ein Teil der Unterschiede bleibt auch nach der Berücksichtigung solcher Umstände bestehen, und genau dieser Rest ist umstritten: Die einen sehen darin Nachsicht, die anderen die Kehrseite derselben alten Vorstellungen davon, wie eine Frau sein sollte.
Eine weitere Ebene sind die Haftbedingungen. Es gibt weniger Einrichtungen für Frauen, sie liegen weiter vom Zuhause entfernt, und der Kontakt zu den Kindern geht häufiger verloren; selbst bei formal gleicher Haftdauer hat die Strafe dadurch unterschiedliche Folgen.
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Quellen
- Historische Rechtssysteme sahen besondere Straftatbestände und Strafen vor, die mit der Stellung der Frau in der Familie verbunden waren
- auch nach der formalen Abschaffung solcher Regeln dokumentieren Studien weiterhin Unterschiede bei den verhängten Strafen, von denen sich ein Teil durch im Fall berücksichtigte Umstände erklären lässt