So funktionierte das Beweissystem
Im kontinentaleuropäischen Recht galt eine formale Regel: Als vollständiger Beweis galten die Aussagen zweier Augenzeugen oder das eigene Geständnis. Indizien ergaben selbst dann keinen vollständigen Beweis, wenn sie überzeugend waren.
Das führte in eine Sackgasse. Gab es keine Augenzeugen, deuteten die Beweise aber auf eine Person, konnte das Gericht sie weder verurteilen noch freisprechen. Ein Geständnis wurde zum einzigen Ausweg aus dem Verfahren, und dasselbe Verfahren sah auch vor, wie man es erlangen konnte.
Folter entstand nicht aus dem Wunsch, Menschen zu quälen, sondern aus der Forderung, um jeden Preis ein Geständnis zu erlangen. Das Grauen war eine Folge der Beweisregeln.
Warum das nicht funktionierte
Der letzte Punkt erklärt die Massenprozesse. Jedes Geständnis erforderte Mittäter, und jede genannte Person durchlief dasselbe Verfahren und nannte weitere. Das System war so angelegt, dass es seine eigene Vermutung bestätigte, ganz gleich, wie viele Menschen in sie hineingezogen wurden.
Wie man darauf verzichtete
Die Abschaffung ging mit einer Änderung der Beweisregeln einher. Als Gerichte die Gesamtheit der Beweise nach ihrer eigenen Überzeugung bewerten durften, statt formale Beweiseinheiten zu zählen, verschwand die Notwendigkeit eines Geständnisses um jeden Preis.
Auf derselben Logik beruht das moderne Verbot. Es stützt sich nicht nur auf Menschlichkeit: Unter Druck erlangte Aussagen gelten als unzuverlässig und haben daher unabhängig von ihrem Inhalt keine Beweiskraft.
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Quellen
- Die formale Beweistheorie mit einer besonderen Rolle für Geständnisse galt im kontinentaleuropäischen Recht bis zum Ende des 18. Jahrhunderts
- der Verzicht auf Folter ging mit dem Übergang zur freien Beweiswürdigung durch das Gericht einher